Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 17:56 (vor 1084 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 17:57

Wie seht ihr die Chancen, vorm Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen?


Schlecht, weil mir der Ansatz fehlt, wo hier der Rechtsverstoß sein soll.

Naja, Rechtsverstoß jetzt nicht zwingend, aber es dürfte an den Rechtsgrundlagen für solche Verträge mangeln.

Die ASta haben den Auftrag für bezahlbare Moblität zu sorgen und sammeln dafür Zwangsabgaben über den VS-Beitrag ein.
Wenn die erzielte Vereinbarung mit dem ÖPNV für die Studentenschaft in der Gesamtbetrachtung grob unvorteilhaft ist, wie z.B. in NRW, wo man 36 Euro pro Monat Umlage zahlt, was faktisch schon dem Preis des Deutschlandtickets entspricht, dann wird der Auftrag für bezahlbare Mobilität zu sorgen offensichtlich verfehlt. Diese Gelder werden zu einem erheblichen Teil auch von Leuten bezahlt, die aus sehr guten Gründen nichts mit dem ÖPNV anzufangen wissen.

In manchen Verbünden, wie z.B. im VRN wird der Grundbeitrag aufs Deutschlandticket übrigens gar nicht angerechnet:

Ein sogenanntes „Upgrade“, also eine Anrechnung der Grundbeiträge zum Semester-Ticket auf den Preis des Deutschlandtickets, bietet der VRN für teilsolidarische Semester-Tickets nicht an. Hintergrund sind besondere Finanzierungsfragen, die die Grundbeiträge betreffen. Wir hoffen, dass es zum Herbst 2023 eine grundsätzliche Lösung in Form eines Deutschlandtickets für Studierende geben wird.

https://www.vrn.de/news/artikel/00687/index.html

Man zahlt in diesem Fall also Grundbeitrag, um ein Angebot komplementärzufinanzieren, das niemand gebrauchen kann, und zahlt, wenn man das Angebot erwirbt, mit dem die Leute etwas anzufangen wissen, doppelt.
Wenn man jetzt die Strategie verfolgt, möglichst viel Geld von den Konten der Studenten zum ÖPNV umzuschichten, dann kann man das so natürlich machen.


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