Semesterticket juristisch angreifen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 18:58 (vor 1092 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Donnerstag, 20.04.2023, 19:00

Wenn die erzielte Vereinbarung mit dem ÖPNV für die Studentenschaft in der Gesamtbetrachtung grob unvorteilhaft ist, wie z.B. in NRW, wo man 36 Euro pro Monat Umlage zahlt


An welcher Uni?

Eine, die das NRW-Semesterticket hat.

, was faktisch schon dem Preis des Deutschlandtickets entspricht


Wenn 3/4 (zudem bei einigen Leistungen, die das D-Ticket nicht hat) für dich schon "faktisch das Gleiche" ist

Es ist faktisch das gleiche, erst recht, wenn man berücksichtigt, dass das andere für das 1/4 bzw. die 13€ mehr bundesweit gilt.

dann kannst du ja mal versuchen, bei all deinen Einkäufen künftig auch immer nur 75% des Preises zu zahlen, mit genau dem Argument.

Die Situation ist ab 1.5. eigentlich so, dass zwei Leute je 75% vom Fernseherpreis zahlen müssen, wovon eine Person gar keinen Fernseher haben will, statt dass einer 100% zahlt und der andere 0%.

Wie MC_Hans schon schrieb: Ich würde mich erst mal an den AstA wenden, ob er vorhat, da neu zu verhandeln. Vorher bringt eine Klage wenig.

Die sind doch auch nicht doof, haben halt oftmals eine stark idealistische Grundeinstellung. Wir müssen schließlich erste Erfolge bei der Einleitung der "Verkehrswende" sehen ;-) und hier ist das Semesterticket natürlich ein passendes Instrument, weil es mit Zwängen arbeitet.

Und so ist dann meist auch die Denkweise in der VS. Solange das Ergebnis für die ÖPNV-Nutzer okay ist - und das Deutschlandticket verschlechtert hier ja nichts - ist alles andere ziemlich egal.


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