OT: Zur Trennung Nahverkehr<-->Fernverkehr (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 22.02.2023, 22:16 (vor 1019 Tagen) @ Barzahlung

Diese Trennung zwischen Regional- und Fernverkehr wird immer lächerlicher hab ich das Gefühl.


Nein, die ist nicht lächerlich. Das ist sehr vernünftig, dass Fahrgäste vorrangig Verkehre nutzen sollten, die vom Steuerzahler finanziert werden. Es ergibt keinen Sinn von staatlicher Seite defizitäre Verkehrsleistungen für die Daseinsvorsorge bereitzustellen, die dann am Ende nur Luft durch die Gegend fahren, weil Angebote eines Dritten, die sich eigentlich selber tragen können, das attraktivere Angebot darstellen.

Fließt kein staatliches Geld in den Fernverkehr (Infrastruktur + Fahrzeuge)?
Daseinsvorsorge gilt doch auch noch dann, wenn mit dem Vorsorgen kein Gewinn zu erwirtschaften ist.
Wobei ja nur das "Wohl der Allgmeinheit" im Grundgesetz steht. Mitunter wird darunter das
verstanden, was die entsprechend dem Wählerwillen zusammengesetzten Legislativorgane Bundestag und Bundesrat beschließen.
GG Artikel 87 e (4) und (5) [Auszug:]

(4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(5) Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Die Trennung zwischen Nahverkehr und Fernverkehr ist künstlich geschaffen worden.

Eine Begriffsbestimmung findet sich in §2 (12) AEG:

Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Nun kann man argumentieren, dass kein Zweifel bestehe.
Ich meine hingegen, dass sich Züge finden ließen, deren Verkehren aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden und die nicht den Produktklassen des SPFV zugeordet werden, aber bei denen es sich gleichwohl nach der AEG-Definition, zumindest auf Abschnitten ihres Laufweges, nicht um Schienenpersonennahverkehr handelt.

Der Fernverkehr soll Verkehrsbedürfnisse befrieden, die durch den ÖPNV nicht befriedet werden können.

Na hoffentlich stellt der Fernverkehr keinen casus belli dar. Verkehrsbedürfnisse und Verkehrsnachfrage werden befriedigt, so auch im AEG a.F. enthalten.


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