Herrlich. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Mittwoch, 22.02.2023, 10:20 (vor 1019 Tagen) @ Barzahlung

Hey.


Deutsche Bahn AG

Die Anwendung auch von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E auf das Deutschlandticket und damit die Möglichkeit zur Nutzung eines Fernverkehrszugs hätte zur Folge, dass den SPNV-Unternehmen hohe Kosten für die Erstattung des Fahrpreises (idR DB-Flexpreis) an das Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen entstehen, die schon bei einem einmaligen Anwendungsfall pro Monat deutlich über dem monatlichen Fahrpreis des Deutschlandtickets lägen. Inklusive der Fallkosten für die Bearbeitung kostet jeder dieser Fälle die DB Regio ca. 52 Euro. Damit übersteigen die Kosten für einen einzigen Fahrgastrechtefall für die Nutzung höherwertigerer Züge die Einnahmen des Deutschlandtickets bereits deutlich. Es entstünde ein wirtschaftliches Unverhältnis zwischen Fahrpreis und Bearbeitungskosten zu Ungunsten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Zuungunsten von DB Regio ZUGUNSTEN von DB Fernverkehr. Fernverkehr würde ja richtig Geld verdienen

Süß aber, wenn die DB AG für alle EVU spricht ...

Oder eher merkwürdig, dass die Stellungnahme von der AG erfolgt und nicht von Regio.

Schließlich sprechen auch betriebliche Gründe für eine Ausnahmeregelung von § 12 Abs. 1 Nr. 1 EVO-E. Es ist – dies zeigen die Erfahrungen aus der Nutzung des 9-EUR-Tickets - mit einer vermehrten Nutzung der Fernverkehrszüge durch Deutschlandticket-Inhaber:innen zu rechnen, die zunächst ohne einen solchen zusätzlich zu erwerbenden Fernverkehrsfahrausweis an Bord kommen und damit zum einen die Prozesse an Bord dieser Züge durch ihren nachträglichen Fahrkartenerwerb bzw. die Ausstellung von Erhöhten Beförderungsentgelten generell erheblich beeinträchtigen

Nun, das wußten wir schon immer: der Kunde stört ....

und zum anderen die Betreiber:innen dieser Züge mit erheblichen Mehrkosten belasten würden.

Oh Gott, nachher geht Flix pleite ...

mofair

Zugleich ist anzumerken, dass das bislang preisintensivste Einzelticket, welches ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt darstellt, das Quer-durchs-Land-Ticket („QdL“) ist, mit einer vergleichbaren bundesweiten Gültigkeit im SPNV für 42 Euro für eine Person und Tag.

Auch so'n Laden. 42€. Ah ja ...


Schöne Grüße von jörg


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum