Zivilgericht/Verwaltungsgericht (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 26.01.2023, 22:58 (vor 1230 Tagen) @ Destear

Über die Zulässigkeit der polizeilichen Maßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht, wenn jemand hiergegen klagt, kein Zivilgericht. Ein Zivilgericht entscheidet dann, wenn eine der Betroffenen Seiten - DB, Fahrgast - zivilrechtliche Ansprüche geltend macht. Man muss also ein bisschen unterscheiden, und dies habe ich auch mit meinem Ausgangsbeitrag klargestellt.

Es geht aber nicht um die Zulässigkeit der polizeilichen Maßnahmen, sondern um die Zulässigkeit des ausgesprochenen Hausverbots. Das wurde nunmal ausgesprochen und die Polizei musste somit bei der Durchsetzung helfen, da gibts nix was vor Gericht gehen bräuchte. Vor Gericht kannste die DB zerren, weil sie das Hausrecht genutzt hat. Und das ist Zivilsache.


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