Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 26.01.2023, 19:07 (vor 1231 Tagen) @ Destear

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet 1:1 Anordnungen von DB-Personal umzusetzen. Ihr verbleibt durchaus ein eigener Einschätzungsspielraum, wenngleich natürlich meistens der Bitte des Personals gefolgt wird.

Das Zugpersonal kann den Polizisten gar keine Anordnungen oder sonstwas erteilen, sondern das Zugpersonal meldet eine Verletzung des Hausrechts, und somit einen Verstoss gegen das Gesetz. Und bei Rechtsverstößen braucht die Polizei dann schon sehr gute Gründe um sie zu ignorieren. Weswegen das Hausrecht verübt wurde spielt dabei gar keine Rolle, sofern es von einer berechtigten Person ausgeübt wird.
Ob das Hausrecht dann "zurecht" durchgesetzt wurde entscheidet der Arbeitgeber und ggf. das Zivilgericht, aber nicht die Polizei. Und somit fällt diese Entscheidung auch erst im Nachgang. Die Polizei dokumentiert dann lediglich die Sachlage vor Ort, aus Schilderungen und was sie halt selbst mitbekommen hat.


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