Weisungsbindung (Allgemeines Forum)

sibiminus, Donnerstag, 26.01.2023, 14:24 (vor 1236 Tagen) @ JeDi

Grundsätzlich ist das Zugpersonal zudem auch explizit berechtigt, Plätze zuzuweisen (2.4.3 BBPV).

Und das Zuwiderhandeln kann ganz legitim zum Fahrtausschluss führen, § 4 Abs. 2 EVO "Nichtbefolgen von Anordnungen des Eisenbahnpersonals".

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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