Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

JumpUp, Donnerstag, 26.01.2023, 15:41 (vor 1231 Tagen) @ Reservierungszettel

Moin,

nach dem interessanten Artikel:

https://www.focus.de/panorama/welt/rentner-paar-86-84-aus-ice-geworfen-ich-habe-so-etwa...

frage ich mich, ob jeder Bahnangestellter in einem Zug die Polizei rufen kann und mich, ganz egal ob bzw. wie ich mich "daneben" benommen habe, des Zuges verweisen kann? Muss die Polizei dem Folge leisten?

Ja, dürfen sie. Da ich einige ziemlich gut kenne habe ich mit dem ein oder anderen schon mal drüber gesprochen.

Wenn ihm also deine Nase nicht passt darf er dich ermahnen und verweisen, solltest du dann nicht gehen ist es seine Entscheidung die Polizei hinzuzuziehen die dich endgültig aus dem Zug holt.

Wenn er als Begründung angibt "die Nase passt mir nicht" dürfte das dienstrechtliche Konsequenzen haben. Meine Erfahrung ist doch stets, dass das Zugpersonal nur bei ganz grobem Verhalten eines Fahrgasts die Polizei ruft. Da muss schon sehr viel passieren, selbst Fußballfans können oft stundenlang Krawall und Dreck machen, ohne dass der ICE hierfür gestoppt wird.


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