Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

JumpUp, Donnerstag, 26.01.2023, 16:19 (vor 1231 Tagen) @ gnampf

Wobei die Polizei ihm hoffentlich erklären wird, dass "Nase passt ihm nicht" nicht ausreicht, einen plausibleren Grund sollte er da schon nennen.


Weil? Der Grund geht die Polizei im Zweifel nichts an. Genauso wie ich jeden meines Grundstücks verweisen kann, auch wenn ich nur Mieter bin, es sei denn er hat aufgrund besonderer Tätigkeiten Sonderrechte, wie eben z.B. die Polizei. Warum mir die Nase nicht passt spielt an der Stelle keine Rolle, das wird dann ggf. zivilrechtlich geklärt, aber ist nicht Job der Polizisten, auch wenn diese ggf. eine Schlichtung vor Ort versuchen werden. Aber im Zweifel hat die DB ihren Mitarbeitern das Recht verliehen das Hausrecht durchzusetzen.

"Bitte Bundespolizei an Zug XYC" - "Wie viele sollen wir schicken, was ist der Sachverhalt?" - "Hier ist einer dessen Nase gefällt mir nicht"... Yeah - wird so sicherlich funktionieren!

Auch das Zugpersonal braucht eine Begründung die aufgrund der Beförderungsbedingungen einen Fahrtausschluss gerechtfertigt. "Nase gefällt mir nicht" ist m. E. findet sich so nicht in den Beförderungsbedingungen.


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