Jur. Einschätzung (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Donnerstag, 26.01.2023, 16:05 (vor 1231 Tagen) @ markman

Der von der DB berechtigte Mitarbeiter eines Zuges kann eine Person aus dem Zug verweisen. Sie kann ihre Befugnis im Innenverhältnis dabei auch überschreiten, die Person muss dann trotzdem den Zug verlassen.

Wird die Polizei hinzugezogen handelt sie nicht in erster Linie zur Durchsetzung des Hausrechts sondern zur Sicherung der öff. Sicherheit und Ordnung, ggf. im bahnpolizeirechtlichen Bereich in Erfüllung von Sondervorschriften. Dazu bewertet sie den Sachverhalt und greift in erster Linie auf die Einschätzung des berechtigten Mitarbeiters zurück. Würde die Polizei die Durchsetzung des Ausschlusses verweigern, kann die Person natürlich immer noch von der Beförderung ausgeschlossen werden - das entscheidet ja nicht die Polizei - aber der berechtigte Mitarbeiter wird dies kaum umsetzen können.

Für des Zuges Verwiesene ist immer noch darauf hinzuweisen dass ein Zuwiderhandeln ggf. weitere rechtliche Folgen mit Blick va auf die Tragung von hierdurch entstandenen haben kann.


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