Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 26.01.2023, 22:56 (vor 1231 Tagen) @ JumpUp

"Bitte Bundespolizei an Zug XYC" - "Wie viele sollen wir schicken, was ist der Sachverhalt?" - "Hier ist einer dessen Nase gefällt mir nicht"... Yeah - wird so sicherlich funktionieren!

Wird so wohl kaum vorkommen, sondern "Bitte BP zu Zug XYZ zur Durchsetzung des Hausrechts". Warum das Hausrecht durchzusetzen ist spielt für die Polizei keine Rolle und geht sie im Prinzip auch gar nichts an, geschweige das sie darüber zu richten hätten.

Auch das Zugpersonal braucht eine Begründung die aufgrund der Beförderungsbedingungen einen Fahrtausschluss gerechtfertigt. "Nase gefällt mir nicht" ist m. E. findet sich so nicht in den Beförderungsbedingungen.

Dann kannst du ja im Nachgang das gegen die DB auskaspern, hat aber nix mit der Polizei zu tun.


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