Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Donnerstag, 26.01.2023, 16:08 (vor 1231 Tagen) @ gnampf

Wobei die Polizei ihm hoffentlich erklären wird, dass "Nase passt ihm nicht" nicht ausreicht, einen plausibleren Grund sollte er da schon nennen.


Weil? Der Grund geht die Polizei im Zweifel nichts an. Genauso wie ich jeden meines Grundstücks verweisen kann, auch wenn ich nur Mieter bin, es sei denn er hat aufgrund besonderer Tätigkeiten Sonderrechte, wie eben z.B. die Polizei. Warum mir die Nase nicht passt spielt an der Stelle keine Rolle, das wird dann ggf. zivilrechtlich geklärt, aber ist nicht Job der Polizisten, auch wenn diese ggf. eine Schlichtung vor Ort versuchen werden. Aber im Zweifel hat die DB ihren Mitarbeitern das Recht verliehen das Hausrecht durchzusetzen.

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet 1:1 Anordnungen von DB-Personal umzusetzen. Ihr verbleibt durchaus ein eigener Einschätzungsspielraum, wenngleich natürlich meistens der Bitte des Personals gefolgt wird.


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