Hausrecht, wie wird das definiert? (Allgemeines Forum)

chriL999, Donnerstag, 26.01.2023, 21:36 (vor 1231 Tagen) @ markman
bearbeitet von chriL999, Donnerstag, 26.01.2023, 21:40

Moin,

nach dem interessanten Artikel:

https://www.focus.de/panorama/welt/rentner-paar-86-84-aus-ice-geworfen-ich-habe-so-etwa...

frage ich mich, ob jeder Bahnangestellter in einem Zug die Polizei rufen kann und mich, ganz egal ob bzw. wie ich mich "daneben" benommen habe, des Zuges verweisen kann? Muss die Polizei dem Folge leisten?

Grüße,
Markman

Ob die Polizei Folge leistet, entscheidet sie eigenverantwortlich, ggf. in Absprache mit der Dienststelle. Sie muss aber auch z.B. eine Anzeige des betroffenen älteren Ehepaares aufnehmen, sofern sich dieses zu etwas genötigt gefühlt hat. Also z.B. eine halbwegs nachvollziehbare Erklärung, warum der Zug verlassen werden muss, hätte ich jetzt schon erwartet, es sei denn, die Sicherheitslage (z.B. unmittelbare Gefahr, drohende Eskalation, Ermittlungen) lässt das in der konkreten Situation einfach nicht zu.

Im konkreten Falle hätte ich jetzt schon erwartet, dass die Bahnangestellte oder eben die Polizei dem älteren Paar nochmal kurz erklärt, dass für sie die Möglichkeit besteht, sich noch in einen anderen Waggon zu setzen und falls dies nicht gemacht wird, dass dann der Zug verlassen werden muss.


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