Sinnfreie Rückfragen (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 01.12.2022, 02:04 (vor 484 Tagen) @ südkreuz

Das Phänomen ist mir auch begegnet. Es ging um die Rückerstattung einer kompletten Fahrkarte. Hintergrund: Mit Sparpreis Europa gebuchte Reise Bordeaux-Berlin, 3 Personen, ca 200 Euro. Eine Woche vor Rückreise (schon in Frankreich) Mitteilung, dass der Zug Paris-Mannheim entfällt. In Wirklichkeit fuhr er natürlich, aber wg Bauarbeiten nicht über Kaiserslautern, sondern über Straßburg und mit anderer Zugnummer. Dadurch entfiel aber die Reservierung und damit auch die gesamte Fahrkarte (wg Reservierungspflicht FRA). Nach Diskussion mit Bahncomfort-Hotline einzige Lösung: neue Fahrkarte, diesmal für 400 Euro, und einreichen.

Das war, wie bereits bemerkt, ein sehr schlechter Tipp.
Du hast aus meiner Sicht Anspruch auf Erstattung des entrichteten Fahrpreises für den Sparpreis Europa (die ca. 200 Euro).

Für vorgestreckten Fahrkarten (hier die ca. 400 Euro) für reservierungspflichtige Züge gibt es keinen Kostenersatz.

Vorgehensweise ist bei reservierungspflichtigen Zügen immer die folgende:
Man muss Dir die Reservierung umtauschen. Bekommst Du keine neue Reservierung ausgestellt, fragst Du nach einem Hotel. Wenn Du keinen Hotelgutschein bekommst, gehst Du mit der Übernachtung in Vorleistung und probierst es am nächsten Tag nochmal. Wird das wieder nichts, fährst Du mit dem Nahverkehr bis Saarbrücken bzw. Appenweier weiter und tätigst ggf. weitere Übernachtungen in Deutschland. Die Kosten für das alles machst Du geltend.

Mehr wird durch die VO (EG) 1371/2007 nicht zugesichert.

Ggf. gehe ich damit auch vor Gericht.

Für 200 Euro noch den Selbstbehalt zu risikieren, das würde ich dann ruhen lassen, wenn Du weder mit dem EBA noch mit der Schlichtung durch die soep zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen bist.


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