Wie werden Stellplätze neu belegt bei Nichterscheinen? (Allgemeines Forum)

Tobias Brunnbach, Dienstag, 03.08.2021, 14:37 (vor 1000 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von Tobias Brunnbach, Dienstag, 03.08.2021, 14:37

Diese sogenannten "Nebenleistungen" können durchaus relevant sein, wenn es darum geht, ob ein Verkehrsmittel irgendwie nützlich ist oder nicht. Wenn man natürlich Mitnahme von Gepäck, Kinderwagen oder eben Fahrrädern nur als unwichtiges Beiwerk betrachtet, braucht man sich nicht wundern, wenn der Grund für das Verkehren des Zuges irgendwann nur noch das Verkehren des Zuges ist.

Besonders Gepäck (und im kleineren Maße Kinderwagen, die auch nicht bloß aus Freizeitgründen mitgenommen werden) zählen zum Reiseüblichen und aus guten Gründen Mitgeführten. Auf die Mehrkosten produzierende (anteilig gesehen) völlig verschwindende Zahl an Personen mit Fahrrad im Zug kann man wirtschaftlich am ehesten verzichten (tut man aus Imagegründen und auf politische Zwänge hin aber freilich nicht). Wer das Fahrrad als Verkehrsmittel statt Freizeit-/Sportgerät benötigt, stellt es ohnehin am Bahnhof ab bzw. nutzt ein praktisches Klapp-/Faltrad (z.B. für den täglichen Arbeitsweg mit Bahnanteil).


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