??? (Allgemeines Forum)

Frecciarossa, Donnerstag, 25.07.2019, 08:26 (vor 2448 Tagen) @ Henrik

Kassiererin - nicht ihr Geschäft.
einer 12-jährigen gegenüber, beschränkt geschäftsfähig.
Das Geschäft ist zunächst einmal schwebend unwirksam.
Dann noch mit nem 500er.
Die Frau kann froh sein, dass sie anschließend ihren Job noch hatte - da können andere Kunden denken, was sie wollen.

Nur mal zur Klarstellung, der zu entrichtende Betrag lag unter 20 Mark, da ist nichts schwebend unwirksam (Taschengeld-Paragraph). Mit welchem Schein die Zahlung durchgeführt wird, ist hierfür unerheblich. Die Kassiererin hat bis auf Ihre Wortmeldung alles richtig gemacht, es gab keinen Anlass für eine Kündigung.


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