Einteilung von Menschen in ganz viele Gruppen (Allgemeines Forum)

sfn17, Dienstag, 23.07.2019, 22:45 (vor 2450 Tagen) @ ICETreffErfurt

Zunächst: Ich schätze es hoch, wenn Du Bahnsteigsperren mit drastischen Eingriffen in die Menschenrechte verbinden möchtest. In meinen Augen fehlt da aber so ziemlich eine Verhältnismäßigkeit.

Ich würde es so wie mit dem Rundfunkbeitrag machen.

Ausgerechnet den Rundfunkbeitrag als Vergleich heranzuziehen, ist ganz dünnes Eis:
Dieser Rundfunkbeitrag wird so ziemlich für jeden Menschen, der in Deutschland eine Wohnung innehat, fällig - und ein "Entrinnen" ist nur durch Armut, Obdachlosigkeit, Schwerstbehinderung (nur schlecht hören reicht nicht mehr), Auswandern oder Tod möglich. Heftige Gerichtsprozesse bis hinauf zum EuGH und zum EGMR wurden geführt. Menschen wurden wegen weniger als 200 Euro ins Gefängnis geworfen, während Steuerhinterziehung unter 1 M€ per Selbstanzeige knastfrei bleibt. Und so weiter. Ganz heißes Eisen. Lassen wir lieber die Finger davon.

Zu Deinen ausführlichen Vorschlägen...

Bezieher von Sozialleistungen (...) Touristen, Geschäftsreisende, Freizeitausflüge und ortsfremde Personen fällig.

...ich, auch ein Menschenrechtler, halte dagegen, dass da verdammt viele Unterschiede gemacht werden, also massive Diskriminierung getrieben wird.

Und ich wiederhole gerne deutlicher: Eine Bahnsteigsperre sperrt nicht "Menschen", sondern "Menschen ohne gültigen Fahrschein" aus. Besser so?

Sonst halte ich mal ganz locker die Szene vor: Ein Ladendetektiv hält einen Menschen fest, der an der Kasse vorbeigeht, ohne die Ware zu bezahlen. Ist das nicht infame Freiheitsberaubung?

Kannst ruhig mal einen Juristen fragen, wie das Grundrecht auf persönliche Freiheit (des festgehaltenen Menschen) und das Grundrecht auf Eigentum (des Verkäufers) in dieser Szene austariert werden.
Du wirst vielleicht erstaunt sein, dass es da durchaus einen komplexen Gedankengang gibt, der damit beginnen muss, dass beide benannten Grundrechte nicht absolut gelten können.

Kurzes Nachschauen... und siehe da: Art. 104 (1) GG relativiert die Freiheit der Person. Ob der Ladendetektiv gerade wg. Art. 104 GG den Dieb festhalten darf, will ich hier nicht gleich behaupten; ich will nur belegen, dass die Angelegenheit verwickelter ist.

Aber ich höre jetzt auf. Wir sind viel zu weit off-topic.


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