Bahnsteigsperren haben in der Altergruppe bis 30 keine Wirk. (Allgemeines Forum)

sfn17, Dienstag, 23.07.2019, 19:24 (vor 2458 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von sfn17, Dienstag, 23.07.2019, 19:26

Bissl schräg ist Deine Argumentation aber schon, besonders, wenn man den Betreff liest.

Davon abgesehen gibt es in Deutschland viele Menschen die unentgeltlich mit der Bahn fahren können und gar keine Fahrkarte im engeren Sinne benötigen.

Solche Menschen gibt es auch in NL, und ich denke mir mal, dass sie spezielle Fahrkarten für die Poortjes haben.

Schüler haben Fahrkarte von der Schule oder das Azubi-Ticket, d.h. sie bezahlen monatlich 50 Euro und können damit fast bundeslandweit sämtlichen ÖPNV uns PNV nutzen, können also in ihrer Freizeit mit diesem Fahrschein am Bahnhof "herumlungern", wenn sie es wollen.

Studenten haben Semesterticket frei Haus von der Uni, auch diese Gesellschaftsgruppe kann Bahnsteigsperren problemlos passieren. Jeder der sich an einer Hochschule einschreibt und den Semesterbeitrag bezahlt, bekommt diese Fahrkarten.

d.h. in der Altersgruppe 0-30 hat die Bahnsteigsperre also mal 0 Effekt, was die Erschwerung der Zugänglichmachung öffentlicher Bahnsteige angeht.

Schräg ist Dein argumentativer Fokus: Erschwerung der Zugänglichmachung öffentlicher Bahnsteige und dass junge Leute (die meinst Du wohl mit den 0-30) da quasi ungehindert reinkämen. Die Bahnsteigsperren sollen eigentlich nur Fahrgäste reinlassen und die Nichtfahrgäste draußen halten.

Das "Problem" mit Deinem Fokus ist, dass Schüler und Studenten für ihre speziellen Tickets bezahlen, und zwar sogar so viel, dass das die Möglichkeiten eines willentlich fahrgastlästigen Menschen in der Regel übersteigt.

Ein Herumlungern geschieht z.B. bei einem kostenlosen Nah- oder Stadtverkehr. Das war eine spezielle Erfahrung, die vor Zeiten in Köthen gemacht wurde. Dort ist die Dorf(?)jugend stundenlang mit dem Bus quasi im Kreis gefahren.

Herumlungern und auch Herumstehen ist an öffentlichen Orten übrigens nicht verboten und kann auch nicht durch eine kommunale Gefahrenabwehrordnung (oder wie sich das immer schimpft) örtlich verboten werden. Wir haben das Grundrecht auf Allgemeine Handlungsfreiheit - auch wenn es desinteressierte Kreise immer al gusto aushöhlen wollen.


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