www.bahn.de/vorsteuer (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Montag, 08.04.2019, 13:42 (vor 2531 Tagen) @ sibiminus

Richtigerweise handelt es sich um einen einzigen Beförderungsvertrag, bei denen sämtliche beteiligten EVU als gemeinschaftliche Schuldner verpflichtet werden (s. etwa Pohar, Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn, 2006, S. 175).


Das mag 2006 so gewesen sein, gut möglich. Jedoch hat mindestens seit 3 Jahren das EBA eine andere Rechtsauffassung dazu und deswegen die DB verpflichtet, klarer zu informieren. Unter anderem deswegen gibt es überall, wo man Fahrkarten kauft, diesen Hinweis zur Vertragspartnerregelung. Das macht die DB nicht freiwillig. Von gleichem gehe ich hier aus. 520934

Dem EBA ist ziemlich egal wie viele Beförderungsverträge eine Fahrkarte verkörpert. Ich nehme an, dass das EBA lediglich mehr oder weniger ungeprüft die Sichtweise der DB übernommen hat, dass es sich um verschiedene Beförderungsverträge handelt und vor dem Hintergrund der Rechtsauffassung der DB diese verpflichtet, die Fahrgäste darüber zu informieren, dass mehrere Beförderungsverträge zustande kämen.


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