DB PK C aber auch 7% bei über 50km, verschiedene EVU. (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Sonntag, 07.04.2019, 00:32 (vor 2533 Tagen) @ martarosenberg

denk nur mal an die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze.
Beim Hopper Ticket fällt der ermäßigte Satz von 7% an, aber eben auch nur, weil es sich um ein Nahverkehrsticket handelt, eben bis maximal 50 km. Mit einem Verlängern durch Kombination würde man dieses Aushebeln. Das gilt es zu verhindern, zumindest rein formal.

Bahnens berechnet aber inzwischen auch pauschal 7% MwSt bei Fahrkarten rein nach PK C, weil man mit mehreren Beförderern jeweils unter 50km zurücklegen könnte, zusammen aber über 50km.

wann sollte das gewesen sein? auf meinem jüngsten DB-NV-Ticket (>50 km) sind 19% MwSt ausgewiesen.

Scheint also legal zu sein, mit mehreren Beförderungsverträgen in Summe über 50 km zu fahren, auch wenn die Einzelverträge unter 50 km sind.

Den einzelnen Fahrgast betrifft es ja nicht.
Es wurde hier mit aller Härte unterstellt, ein Stückelungsverbot in die AGB, also BB von NV-EVU einzubauen sei grundsätzlich etwas illegales, und bestünde nur deswegen, weil es bislang noch von keinem Gericht gekippt worden sei.


Welchen Sinn sollte es für den einzelnen Fahrgast haben, ein normales NV-Ticket zu stückeln in mehrere? Welcher Schaden entsteht den EVU/..?


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