Hopper-Tickets: Mehrwertsteuer (Fahrkarten und Angebote)

cc-drake, Samstag, 06.04.2019, 23:09 (vor 2533 Tagen) @ Nordy

Ich vermute mal, die fehlende Kombinierbarkeit der Hoppertickets hängt mit der Mehrwertsteuer zusammen. Bei einer Reiseweite von unter 50 km ist nämlich nur die ermäßigte Mehrwertsteuer zu entrichten. Wohlbemerkt: Reiseweite meint dabei den gesamten Weg vom Start- bis zum Zielbahnhof, unabhängig davon wie viele Tickets dabei genutzt werden. Wenn die Bahn also Hopper-Tickets nur bis 50km ausstellt und eine Stückelung explizit verbietet, kommt unter Garantie immer nur die ermäßigte Mehrwertsteuer raus und man kann die Fahrscheine entsprechend günstiger anbieten.


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