www.bahn.de/vorsteuer (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Montag, 08.04.2019, 10:55 (vor 2531 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von mmandl, Montag, 08.04.2019, 10:56

Die DB meint das also wirklich ernst, dass mit jedem EVU ein eigener Beförderungsvertrag zustande käme... Dachte immer dass die das nur machen um dem Fahrgast zu verunsichern. Auf diese Weise wird dem Fiskus also auch der Differenzbetrag der USt. zum normalen Steuersatz vorenthalten.

Richtigerweise handelt es sich um einen einzigen Beförderungsvertrag, bei denen sämtliche beteiligten EVU als gemeinschaftliche Schuldner verpflichtet werden (s. etwa Pohar, Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn, 2006, S. 175).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum