Hintergrund ist die im AEG definierte Trennung NV/FV (Fahrkarten und Angebote)

Frecciarossa, Sonntag, 07.04.2019, 09:02 (vor 2535 Tagen) @ sibiminus

Welche rechtliche Sonderstellung nimmt Thüringen dabei ein?

Keine. Hoppertickets mit dieser Einschränkung gibt es auch in Sachsen-Anhalt und Bayern.

Anders gefragt: Welche rechtliche Sonderstellung nimmt das Hopperticket ein?

In jedem anderen Verbund,

Hoppertickets mit der diskutierten Einschränkung sind kein Verbundangebot.

Verbund oder nicht ändert an der Rechtslage genau nix.


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