auch bei McDonald's (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Samstag, 06.04.2019, 22:24 (vor 2532 Tagen) @ Henrik

Hat wohl noch kein Gericht zu Gesicht bekommen.

Genau das Gericht bzw. das Gesetz ist hier ja der Hintergrund,
rein rechtlich ist dieser Ausschluss vonnöten.

Welches Gesetz meinst du denn?

AEG z.B.

Welche Norm? Welche weiteren Gesetze? Kann im AEG zu der Frage allerdings nichts finden...

Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr, vgl. auch Erläuterungen von ICETreffErfurt

EVO

Dann dürften aber auch sonst keine Nahverkehrs-Fahrkarten für Fahrten über 50 km vertrieben werden.


an welche anderen Sonderangebote der NVS Thüringen denkst Du denn dabei?
Es steht Dir natürlich frei, die zuständige Landesbehörde über Deine Verdachtsmomente zu informieren.

Ich habe gar keine Verdachtsmomente. Ich frage mich nur aufgrund welcher Vorschrift des AEG es geboten sein sollte, dass dass mehrere Hopper-Tickets nicht miteinander kombiniert werden dürfen. Kannst du mir da weiterhelfen?


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