www.bahn.de/vorsteuer (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Montag, 08.04.2019, 12:13 (vor 2529 Tagen) @ mmandl

Richtigerweise handelt es sich um einen einzigen Beförderungsvertrag, bei denen sämtliche beteiligten EVU als gemeinschaftliche Schuldner verpflichtet werden (s. etwa Pohar, Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn, 2006, S. 175).

Das mag 2006 so gewesen sein, gut möglich. Jedoch hat mindestens seit 3 Jahren das EBA eine andere Rechtsauffassung dazu und deswegen die DB verpflichtet, klarer zu informieren. Unter anderem deswegen gibt es überall, wo man Fahrkarten kauft, diesen Hinweis zur Vertragspartnerregelung. Das macht die DB nicht freiwillig. Von gleichem gehe ich hier aus. 520934


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