Bus <-> Eisenbahn (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Sonntag, 07.04.2019, 11:25 (vor 2536 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 07.04.2019, 11:26

Der inhaltliche Kern ist 1:1 übertragbar.

Das Gericht stellt fest, dass bei Unterbrechen der Fahrt (d.h. Aus- und Wiedereinsteigen) eine Fahrkartenkombination nicht untersagt werden kann. -> Übertragbar

Weiter nimmt das Gericht eine formale Unterbrechung auch bei sofortigem Wiedereinstieg in denselben Bus an. -> Übertragbar

* an Stationen, wo nicht gehalten wird, kann man gar nicht ein- und wieder aussteigen, da ist es bei Eisenbahn oft anders als bei Bus.

Und schließlich sieht das Gericht eine unzulässige Ungleichbehandlung, wenn einem Fahrgast, der dieses rein formale Unterbrechen nicht durchführt, deswegen eine Fahrkartenkombination nicht erlaubt wird. -> Übertragbar

Da war noch ein Punkt, in dem das Gericht eine Störung der Fahrt ansieht, wenn der Fahrgast aus- und wieder einsteigt, und er daher lieber gar nicht erst aussteigen sollte auch wenn er es in Gedanken tut.

Bei Bahn ist das etwas anders, da sie in der Regel sowieso hält und zwar länger als ein Bus und kurz raus und wieder rein i.d.R. nicht zu einer Verzögerung im Betriebsablauf führt.


Das meine ich, und manchmal sind juristisch solche Feinheiten wirklich unterscheidend. Wollte nur auf die Möglichkeit hinweisen, dass es bei Eisenbahn anders ausgelegt werden kann.


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