Hintergrund ist die im AEG definierte Trennung NV/FV (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Sonntag, 07.04.2019, 18:07 (vor 2535 Tagen) @ JeDi

Der NVS Thüringen ist es aufgrund des AEG nicht erlaubt Fernverkehrstarife heraus zu geben.

Keine Ahnung, was die NVS darf - aber die Tarifhoheit über das Hopper-Ticket Thüringen liegt bei der DB Regio AG.

Die NVS Thüringen bestimmt, welche Tarife in ihrem Ausschreibungsbereich Anwendung finden und welche nicht. Sie kann bei jeder Ausschreibung die Gültigkeit des Hopper-Ticket verlangen oder sogar untersagen, was natürlich weniger Sinn machen würde.


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