Gericht und Konsumentenschutz (Fahrkarten und Angebote)

Power132, Samstag, 06.04.2019, 15:50 (vor 2534 Tagen) @ Altmann

Ich sehe in einer Beschränkung einen Angebots keine Probleme, die durch ein Gericht gekippt werden könnten. Hier wird ja nur eine Kombination von Aktionsangeboten ausgeschlossen.(?)

Andere Aktionen werden auch beschränkt - siehe den ganzen Bereich Partner und Punktesammelangebote im Einzelhandel. Da gibts auch keine Aufregung bei Konusmentenschützern und der Konsument akzeptiert es auch.


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