Schiene = Allmendegut (Fahrkarten und Angebote)

ThomasK, Samstag, 15.09.2018, 21:18 (vor 2743 Tagen) @ john.lennon
bearbeitet von ThomasK, Samstag, 15.09.2018, 21:19

Die Schiene ist ein Allmendegut. Man kann eine Fahrplantrasse nur einmal verkaufen. Andererseits gibt es freien Netzzugang.


Die Schiene ist kein Allmendegut. Es ist problemlos möglich, andere von der Nutzung einer Trasse auszuschließen. Der Rest Deines Arguments ist daher obsolet.


Falsch.

Im Eisenbahnregulierungsgesetz ist klar geregelt, wie der Netzzugang zu erfolgen hat. Da man, wie ich schrieb, eine Fahrplantrasse nur einmal verkaufen kann UND ZUGLEICH die Regulierungsbehörde die sich einander widersprechenden Trassenwünsche koordiniert, ist es eben NICHT möglich, problemlos andere von der Trassennutzung auszuschließen. Vielmehr müssen die verschiedenen einander widersprechenden Trassenwünsche aufeinander abgestimmt werden. Dabei gibt es verschiedene Richtlinien wie z.B. die, dass Taktverkehr Vorrang vor Nichttaktverkehr haben soll usw.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht ausdrücklich eine Beschwerdemöglichkeit vor:


Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
§ 66 Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben

(1) Ist ein Zugangsberechtigter der Auffassung, durch Entscheidungen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens diskriminiert oder auf andere Weise in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so hat er unabhängig von § 52 Absatz 7 das Recht, die Regulierungsbehörde anzurufen.


http://www.gesetze-im-internet.de/eregg/__66.html


Angenommen, Flixtrain ist jetzt mit der Trassenzuweisung zwischen Stuttgart Hbf und Berlin Hbf nicht zufrieden, dann kann Flixtrain die Regulierungsbehörde anrufen. Unter Berücksichtigung des Gesamtfahrplans wird dann geprüft, inwieweit der Widerspruch gerechtfertigt ist.

Somit sind beide Voraussetzungen für ein Allmendegut erfüllt:

1. Rivalität, da jede Fahrplantrasse nur einmal verkauft werden kann.
2. Freier Netzzugang.


Hier auf der Homepage:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Eisenbahnen/Unternehmen_Institutionen/S...

Zitat: Das Referat für „Zugang zu Schieneninfrastruktur und Dienstleistungen“ überwacht u.a. die diskriminierungsfreie Trassenzuweisung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Zugangsberechtigten (ZB).

(Hervorhebung von mir.)


Wäre deine Argumentation richtig, dass man fachlich qualifizierte Eisenbahnverkehrsunternehmen einfach vom Schienennetz ausschließen könnte, dann würde sich das Schienennetz de facto wie ein privates Wohnhaus verhalten, wo man jeden rausschmeißen kann, dessen Nase einem nicht gefällt. Das ist mitnichten der Fall.


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