Grenzkostenrechnung statt Vollkostenrechnung (Fahrkarten und Angebote)

ThomasK, Samstag, 15.09.2018, 16:06 (vor 2744 Tagen) @ john.lennon

Es liegt in der Aufgabe des Bundes, die Fixkosten der Schiene direkt aus dem Verkehrsetat zu bezahlen


Na ja, wenn Du hier schon so als Ökonom argumentierst, würde ich Dir entgegnen, das obiges eine normative Aussage ist, die man teilen kann oder eben auch nicht.


Die Schiene ist ein Allmendegut. Man kann eine Fahrplantrasse nur einmal verkaufen. Andererseits gibt es freien Netzzugang.

Der gesamtvolkswirtschaftliche Nutzen muss also über die Öffentliche Hand optimiert werden. Das bezieht nicht nur die Verkehrswegeplanung ein, sondern berücksichtigt auch die Rahmenbedingungen für den Nahverkehr, Fernverkehr und Güterverkehr, da das Funktionieren des Schienennetzes nebst Koordination (Integraler Taktfahrplan) aufeinander abgestimmt werden muss.

Wenn ein Auto auf der Straße fährt, dann zählt das Zur Verfügung stellen der Straße nach herrschender Rechtsmeinung zur Daseinsvorsorge des Staates. Der Autofahrer bezahlt für seine Fahrt - abgesehen von Abschreibung und Versicherung - im Wesentlichen nur die Grenzkosten, da die niedrige KFZ-Steuer nur einen geringen Teil ausmacht.

Die fehlende Grenzkostenrechnung bei der Schiene ist DER entscheidende Faktor, warum die Deutsche Bahn im Fernverkehr keine Angst vor der Konkurrenz haben muss. Abgesehen davon frisst die fehlende Grenzkostenrechnung überproportional viel der Regionalisiserungsgelder auf, weswegen in einigen Bundesländern, der SPNV völlig ausgeblutet wird.


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