Grenzkostenrechnung statt Vollkostenrechnung (Fahrkarten und Angebote)

john.lennon, Samstag, 15.09.2018, 17:45 (vor 2746 Tagen) @ ThomasK
bearbeitet von john.lennon, Samstag, 15.09.2018, 17:46

Die Schiene ist ein Allmendegut. Man kann eine Fahrplantrasse nur einmal verkaufen. Andererseits gibt es freien Netzzugang.

Die Schiene ist kein Allmendegut. Es ist problemlos möglich, andere von der Nutzung einer Trasse auszuschließen. Der Rest Deines Arguments ist daher obsolet.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum