Grenzkostenrechnung statt Vollkostenrechnung (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Samstag, 15.09.2018, 18:23 (vor 2743 Tagen) @ ThomasK

Es liegt in der Aufgabe des Bundes, die Fixkosten der Schiene direkt aus dem Verkehrsetat zu bezahlen


Na ja, wenn Du hier schon so als Ökonom argumentierst, würde ich Dir entgegnen, das obiges eine normative Aussage ist, die man teilen kann oder eben auch nicht.

Die Schiene ist ein Allmendegut.

Da muß ich schon mal lachen. Von der Benutzung eines Schienenweges kann man bedeutend einfacher ausgeschlossen werden als von der Straßenbenutzung. Außerdem ist ein Ausweichen oder Umfahren auf der Straße viel einfacher funktioniert als auf der Schiene.

Man kann eine Fahrplantrasse nur einmal verkaufen. Andererseits gibt es freien Netzzugang.

Da lache ich herzhaft. Einfach mal googeln nach "Diskriminierung von Wettberwerbern durch die DB" ergibt genug nette Treffer.


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