Geringere Sitzplatzkosten als beim IC2??? (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 03.05.2018, 19:09 (vor 2939 Tagen) @ gnampf

Hoi,

Eigentlich ist eine Preisvorgabe bei einer Ausschreibung doch eh Blödsinn.

Der Targetpreis muss bekanntgegeben werden. Beschaffungen sind kein rechtsfreier Raum (mehr). Wenn kein Angebot den Targetpreis einhält, kann die Ausschreibung auch abgebrochen werden.

Bei den meisten Ausschreibungen ist der Preis ein sehr wichtiges Hauptkriterium. Wer also die Vorgabe unterbietet hat meist schonmal bessere Chancen, solange alle Anforderungen der Ausschreibung erfüllt sind. Es müßte dann schon extem gut begründet werden warum das Angebot nicht angenommen wird, andernfalls kann man mit der Klage rechnen.

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach einem vorher bekanntzumachenden Kriterienkatalog, bei dem jedes zu bewertende Kriterium eine Gewichtung beigemessen wird, mit der es Einfluss auf die Gesamtbewertung hat. Bei komplexen Objekten wie Schienenfahrzeuge ist so ein Katalog entsprechend umfangreich.

Wenn du ein Angebot nicht nimmst, obwohl es das günstigere beim Beschaffungspreis war, ist das ganz einfach mit dem Ergebnis der Gesamtbewertung begründbar (wo Beschaffungspreis ein Kriterium unter mehreren mit einer gewissen Gewichtung ist). Umgekehrt musst du aber sehr gut begründen (bzw. kannst es eigentlich nicht begründen), wenn du ein billigeres Angebot nimmst während ein anderes in der Gesamtbewertung höher lag, auch wenn es teurer war. Der Katalog ist eben entscheidend.

Fakt ist aber schon, dass die meisten Beschaffungen dem Beschaffungspreis eine recht hohe Gewichtung beimessen. Ausnahmen wie beim SBB FV-Dosto sind selten (da wurden Lebenszykluskosten über die gesamte Einsatzdauer der Fahrzeuge deutlich höher gewichtet als der reine Beschaffunagpreis, was aber für die SBB auch ein deutlich höherer Aufwand war, die Berechnungen der Hersteller nachzurechnen, um deren Plausibilität zu überprüfen; sonst hätten die Hersteller ja einfach irgendwas angeben können).

So oder so kann man aber wohl vom Hersteller verlagen das am Ende ein Produkt entsteht das nicht ständig defekt ist oder die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt. Kann er das zu dem Preis nicht, dann muß er einen höheren Preis aufrufen und ggf. auf den Auftrag verzichten... was ihn billiger kommt als hinterher auf Gewährleistung gratis nachzubessern und ggf. noch Schadensersatzpflichtig zu werden.

Du kannst immer davon ausgehen, dass die Mitarbeiter der Hersteller gute Produkte liefern wollen. Du kannst aber noch mehr davon ausgehen, dass die Mitarbeiter der Hersteller ihre Jobs behalten wollen. Und ein Hersteller, der keine Aufträge bekommt, weil er immer einen höheren Preis ausruft, kann die Jobs für die Mitarbeiter auf Dauer nicht garantieren. Deswegen ist dieser Absatz von dir hier leider etwas realitätsfremd. Auf Aufträge verzichten ist also keine Lösung.


Grüsse aus der MGB.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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