...heißt ja auch MEINung. :o) (Allgemeines Forum)

musicus, Dienstag, 08.08.2017, 14:13 (vor 3152 Tagen) @ Colaholiker

Du unterschlägst "Selber Zug"

Was soll das sein? Binden wir demnächst Tickets auch noch an die Tz-Nummer aus dem Umlaufplan, oder was?

Und beim Ersatz ICE -> IC ist dieselbe Ankunftszeit am Ziel nicht unbedingt gegeben.

Vom etwaigen "nicht unbedingt"-Fall schrieb ich überhaupt nicht! Dass ich hier jetzt noch ausdrücklich anfügen muss, dass die Überlegung bei empfindlichen (>20 Min./Anschlussverlust) Verspätungen selbstredend obsolet wird, ist ärgerlich.

Und "Selbe Verkehrsleistung" m. E. auch nicht.

Sondern? Ersatzzug ≠ Ausfall

Wieso, es steht ja jedem frei, den Ersatzzug zu nehmen.
Nur weil die Mehrheit hier im Forum die Meinung vertritt (und es auch so gehandhabt wird), daß die Zugbindung aufgehoben wird?

Genau deswegen. Wenn ein mehr an Freiheit erst durch den (vermutlich für den Beförderer nicht kostenlosen) Aufwand von Ersatzleistungen zu erbringen ist, wünsche ich mir eine Rationalisierung. Im Sinne der zuggebundenen Sparpreisnutzer ist billiger auf Dauer besser! Für den Flexpreisfahrer ebenso: Mit seiner ungleich höheren Marge muss er neben der Quersubvention der Sparpreise dann nicht auch noch länger Zusatzaufwendungen zur Abwendung von Verspätungen bezuschussen - die nach dem Mutwillen einiger Betroffener besser nicht abgewendet werden sollen, gibt ja auch Entschädigung.

Eine Widersprüchlichkeit, die allerdings nur Du zu sehen glaubst

Wenn es so wäre: Wo in den BB ist im Zusammenhang mit Zugbindung die Rede von der Zugnummer?

während der Rest des Forums

Aha. Noch so ein Anwalt des "Rests". Auch hier: bitte einen Beleg dafür! Und: wie der "Rest" diesen Sachverhalt sieht, ist so lange irrelevant, bis die BB die Zugbindung endlich mal per Zugnummer definieren.

und sogar -man halte sich fest- die Realität es anders sehen

Ich schrieb expressis verbis von "BB"! Natürlich gehört es zum gelungenen flaming, völlig neue Zusammenhänge und Sachverhalte einzubringen. "Die Realität" profitiert ja gerade vom aufgezeigten Widerspruch bzw. der bestehenden Regulierungslücke! Sie lässt verschiedene Interpretationen durchaus zu!

Warum, wenn nicht zum Behufe der Festlegung auf genau den Zug, steht denn dann in der Wegevorschrift die Zugnummer?

Weil zum Zeitpunkt des Fahrkartenverkaufs i.d.R. nicht mit dem Ersatz, sondern mit Planbetrieb zu rechnen ist.

Auf meiner letzten Fahrkarte steht beispielsweise "Über Hi-Hbf 19:55 ICE 877".

Warum, wenn nicht zum Behufe der Festlegung auf genau die Verkehrsleistung, steht denn dann in der Wegevorschrift die Abfahrtszeit?

Deiner Argumentation nach müßte da statt ICE 877 "der Zug, der um 19:55 abfährt und um 22:39 in Frankfurt(Main)Süd ankommt".

Weshalb "statt"? Abgesehen davon, widerlegt die Nennung von Zugnummer *und* Uhrzeit meinen Standpunkt nicht: Der Begriff der Zugbindung gem. BB ist und bleibt also nicht widerspruchsfrei definierbar! Das hat zur Folge, dass es in der Praxis durchaus verschiedene Möglichkeiten der Auslegung bzw. des Umgangs mir diesem Begriff gibt - um mehr geht's mir letztlich auch gar nicht. Nur der Umstand, dass ein paar Leute meinen, sie hätten bei Ersatzzugeinsatz einen Rechtsanspruch auf ein Flexticket, geht eben aus den BB nicht hervor.
Schließlich müsste deiner Argumentation nach die Zugbindung mit den Daten auf dem Fahrschein auch dann aufgehoben werden, wenn die Abfahrtszeit von der abgedruckten Uhrzeit abweicht. Dann hätte ich ab der ersten(!) Minute Verspätung am Abfahrts(!)bahnhof ein Flexticket in der Hand, getreu der Argumentationsweise: Wenn um 19:55 ICE 788 statt ICE 877 fährt ist die Zugbindung aufgehoben, wäre dem auch für den Fall dass um 19:56 statt um 19:55 ICE 877 fährt so.

Außerdem, wo willst Du die Grenze ziehen? Anderer Abfahrtsbahnhof? Andere Abfahrtszeit? Anderer Ankunftsbahnhof? Andere Ankunftszeit?

Ist das ernst gemeint? Oder Trollerei?
Wir reden bei Ersatzzügen im Allgemeinen wie auch im konkreten Anlassfall von heute vom selben Abfahrtsbahnhof, derselben Abfahrtszeit, dem selben Ankunftsbahnhof und derselben Ankunftszeit, siehe auch oben.

Bedenke: Die Bedingungen, die zu erfüllen sind, sind nicht mit einem logischen "Oder" verknüpft, wo es reicht, eine Bedingung zu erfüllen.

Und welche Bedingung ist hier jetzt nicht erfüllt? Anderer Abfahrtsbahnhof? Andere Abfahrtszeit? Anderer Ankunftsbahnhof? Andere Ankunftszeit?

Eine abweichende Meinung zur Zugbindung habende aber trotzdem freundliche Grüße,
der Colaholiker

Dass anhand der Modellierung durch die DB und der von ihr zur Verfügung gestellten AGB keine einstimmige Meinung herzustellen ist, wurde längst unter Beweis gestellt (s. verlinkter älterer Thread) und heute morgen von mir in Erinnerung gerufen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum