Zugbindung auf *ersetzten* Zug (Aktueller Betrieb)

musicus, Samstag, 16.07.2016, 08:43 (vor 3542 Tagen) @ michael_seelze

Wo nicht "Zuggattung" oder "Produktklasse" steht, kann ich das auch nicht lesen.

Selbiges gilt für die Zugnummer. Davon steht auch nix in den BB.

Die DB möchte sich vielleicht offenlassen, was sie auf ihre Fahrkarten zur Bezeichnung der Züge schreibt. Die Züge sind nicht durch

Zug bzw. Leistung

umschrieben.

Steht *so* auch nicht da!

Auch wenn man mit geänderter Streckenführung zu einem späteren Zeitpunkt weiterreiste, versagte man ja dem Beförderer nicht die Möglichkeit zur Erfüllung des Beförderungsvertrages.

Sofern ein Ersatzzug in gleicher Zeitlage un mit gleicher Linienführung verkehrt, macht man den Beförderer aber mutwillig regresspflichtig. Die BB sehen Aufhebungen von Zugbindung grundsätzlich nur für jene Fälle vor, in denen eine Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten absehbar ist. Wird die Nutzung des Ersatzzuges unterlassen, ist ja der Fahrgast dafür selbst verantwortlich.

Offenbar ist für viele im Lande der Unterschied zwischen den Worten Ausfall und Ersatz intellektuell nicht fassbar.

Sollte eine Ersatzfahrt tatsächlich ein Grund sein, Zugbindungen aufzuheben und Entscheidungen abzukassieren, wäre die DB gut beraten, Ausfälle nicht durch Ersatzzüge zu kompensieren!


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