OT: Erstattung von Reservierungen bei Anschlussverlust (Aktueller Betrieb)

michael_seelze, Freitag, 15.07.2016, 19:23 (vor 3536 Tagen) @ Southwest Chief

In deinem Fall ist die Reservierung verloren, weg.

Ich frage mich, wenn man in einem späteren Bahnhof in genau den Zug einsteigt, für den man eine Reservierung hatte, diese dann verfällt? Man konnte den gebuchten Zug ja nicht anders erreichen.

Nummer 5.1 BB PV (Auszug:

Der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz erlischt, wenn er nicht durch den Reisenden 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof, ab dem die Reservierung erfolgt ist, eingenommen wurde.

Also ist die Reservierung in diesem Fall futsch.


Ergänzung:
Man kann die Fahrkarte ja nicht einreichen und die Reservierung zurückfordern, denn die Leute bei den Fahrgastrechten sehen ja am Stempel, dass man genau DEN gebuchten Zug genutzt hat.

Deinen Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgeltes machst du ja auch nicht beim SC FGR, sondern bei der DB direkt geltend. Es kommt im übrigen nicht darauf an, ob man Den gebuchten Zug genutzt hat oder nicht, sondern ob die reservierten Plätze eingenommen werden konnten oder dies wegen Verspätung eines Zuges nicht möglich war. Vgl. Nummer 5.1.4 BB PV (Seite 17 im PDF).


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