Zugbindung auf den ausgefallenen ICE 279 (Aktueller Betrieb)

musicus, Freitag, 15.07.2016, 12:02 (vor 3543 Tagen) @ 611 040

Muss man also die Ersatzzüge garnicht nutzen ?

De facto schon. Der Zug fällt ja nicht ersatzlos aus, er wird lediglich durch einen anderen ersetzt, der in der gleichen Zeitlage verkehrt und von vergleichbarem Komfort ist. Man hat also zunächst keine objektiven Einbußen - von der erstattungsfähigen Reservierung mal abgesehen.

Immerhin fällt mein gebuchter Zug ja aus sodass eigentlich die Zugbindung aufgehoben werden müsste.

Die BB definieren "Zugbindung" folgendermaßen:
Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind
Der Passus umschreibt also eine FV-Leistung zu einem bestimmten Datum, einer bestimmten Uhrzeit und einer bestimmten Wagenklasse. Er lässt sich nicht so auslegen, dass die Zugbindung an eine konkrete Zugnummer geknüpft ist, auch wenn in der Praxis gleiche Leistungen planmäßig mit gleichen Nummern versehen sind. Würde man den Ersatzzug mit der gleichen Nummer versehen, wie die eigentliche Leistung, stellte sich das Problem gar nicht erst.

Abgesehen davon gelten die FGR (denen eine Aufhebung der Zugbindung wegen bloßen Zugausfalls allerdings nicht zu entnehmen sind), zumal die Thematik ja ohnehin nur bei SP einschlägig ist.


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