Zugbindung auf ausgefallenen Zug (Aktueller Betrieb)

michael_seelze, Freitag, 15.07.2016, 12:32 (vor 3537 Tagen) @ musicus

Muss man also die Ersatzzüge garnicht nutzen ?

De facto schon. Der Zug fällt ja nicht ersatzlos aus, er wird lediglich durch einen anderen ersetzt, der in der gleichen Zeitlage verkehrt und von vergleichbarem Komfort ist. Man hat also zunächst keine objektiven Einbußen - von der erstattungsfähigen Reservierung mal abgesehen.

Immerhin fällt mein gebuchter Zug ja aus sodass eigentlich die Zugbindung aufgehoben werden müsste.

Die BB definieren "Zugbindung" folgendermaßen:
Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind
Der Passus umschreibt also eine FV-Leistung zu einem bestimmten Datum, einer bestimmten Uhrzeit und einer bestimmten Wagenklasse. Er lässt sich nicht so auslegen, dass die Zugbindung an eine konkrete Zugnummer geknüpft ist, auch wenn in der Praxis gleiche Leistungen planmäßig mit gleichen Nummern versehen sind. Würde man den Ersatzzug mit der gleichen Nummer versehen, wie die eigentliche Leistung, stellte sich das Problem gar nicht erst.

Wenn eine Fahrkarte nur zur Fahrt in den Zügen und zu Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind, berechtigt und in der Fahrkarte der Zug mit "ICE 279 [+ Uhrzeit und Abgangsbahnhof]" angegeben ist, berechtigt diese Fahrkarte nur zur Fahrt mit diesem Zug.
Ich frage mich, wenn die Sache so einfach wäre, wie von Dir angegeben, warum die DB Fernverkehr AG den Ersatzzug verkehrlich (nicht betrieblich) nicht mit der ursprgl. Zuggattung und Nummer versieht, um dem Problem vorzubeugen.


Abgesehen davon gelten die FGR (denen eine Aufhebung der Zugbindung wegen bloßen Zugausfalls allerdings nicht zu entnehmen sind), zumal die Thematik ja ohnehin nur bei SP einschlägig ist.

Wenn ein Zug ausfällt und ich per Fahrkarte an diesen Zug (s.o) gebunden bin, habe ich doch eine entsprechende Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag zu erwarten, da ich ohne Inanspruchnahme der FGR gar nicht vom Bahnhof, ab dem der in der Fahrkarte bezeichnete Zug ausfällt, weiterfahren dürfte.


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