Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen? (Allgemeines Forum)

462 001, Taunus, Samstag, 02.01.2016, 06:50 (vor 3750 Tagen) @ ThomasK

Morgen,

Der Zugbegleiter hat völlig falsch gehandelt.

Na ja...

Wenn ein Fahrgast der 2. Klasse eine Zeitung haben will, dann bezahlt er gemäß der Dienstanweisung den ganz normalen Zeitungspreis und keinesfalls die Differenz zwischen 2. Klasse und 1. Klasse, da er ja sofort nach dem Zeitungskauf in die 2. Klasse zurückgeht.

Gibt es da wirklich eine Dienstanweisung?

Ich habe auch eine Zeitung abonniert; als ich aber einmal schon Morgens um 5 Uhr mit dem ICE losgefahren bin, lag sie noch nicht in meinem Briefkasten, als ich aus dem Haus ging. Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt. Danach ging ich in die 2. Klasse.

Problem gelöst.

Dann verate doch mal wie viele andere das bezahlen würden?

Ich würde tippen, das 99% derjenigen, die eine Zeitung mitnehmen diese nicht bezahlen wollen.

Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.

Das glaub ich nicht, denn die Zeitungen werden ja extra für 1. Kkasse Fahrgäste ausgelegt und nicht zum Verkauf.

Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.

Bestimmt nicht. Blaschi hatte dazu ja schon was geschrieben, wie es mit innen und außen gehandhabt wird. Ganz ehrlich, wo ich arbeite ist das genau so, nach außen hin wird sich entschuldigt und nach innen hat trotzdem keiner Strafe zu erwarten weil er falsch gehandelt hätte.

Ich finds gut das der Lehrer rausgeworfen wurde, denn Lehrer sind die Besserwisser schlechthin, besonders wenn sie im Unrecht sind.

Außerdem schonmal was vom § 243 StGB gehört? Diebstahl ist nunmal strafbar, auch wenns um Centbeträge geht.

Gruß aus dem 1543

--
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Stand: 20.02.2026


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