Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen? (Allgemeines Forum)

ThomasK, Donnerstag, 31.12.2015, 12:21 (vor 3750 Tagen) @ ktmb

Der Zugbegleiter hat völlig falsch gehandelt.

Wenn ein Fahrgast der 2. Klasse eine Zeitung haben will, dann bezahlt er gemäß der Dienstanweisung den ganz normalen Zeitungspreis und keinesfalls die Differenz zwischen 2. Klasse und 1. Klasse, da er ja sofort nach dem Zeitungskauf in die 2. Klasse zurückgeht.

Ich habe auch eine Zeitung abonniert; als ich aber einmal schon Morgens um 5 Uhr mit dem ICE losgefahren bin, lag sie noch nicht in meinem Briefkasten, als ich aus dem Haus ging. Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt. Danach ging ich in die 2. Klasse.

Problem gelöst.

Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.

Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.


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