Widerspruch Diebstahl und 1. Klasse (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 31.12.2015, 18:51 (vor 3752 Tagen) @ DerSimon
bearbeitet von brandenburger, Donnerstag, 31.12.2015, 18:52

Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.

Nirgendwo im Artikel steht, dass dem Fahrgast angelastet wurde, sich im 1.-Klasse-Bereich aufgehalten oder dort das WC benutzt zu haben. Fände ich auch nicht schlimm, Klo ist Klo. Und wenn ein Ferkel vorher drauf war, ist es schmutzig, selbst wenn es in der 1. Klasse war.

Dreist war es, eine Zeitung zu klauen. Und wenn ich bei sowas erwischt und dann aus dem Zug geworfen würde, würde ich mich vielleicht ärgern über den Zub, aber weder warten bis der die Polizei gerufen hat noch hinterher mich bei Bahn und Presse beschweren.

Aber seht es doch mal so: Beschädigt ist der Ruf des Lehrers durch seine volle Namensnennung nun auf jeden Fall. Würde ich als Schüler, Elternteil oder Kollege diesem Lehrer vertrauen, der nicht nur etwas mitgehen lässt, sondern sich noch als übler Querulant entpuppt?


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