Halte ich nicht für stichhaltig! (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 31.12.2015, 12:59 (vor 3749 Tagen) @ ThomasK

Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.

Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.

Die Einnahmensicherung gehört zu den Grundaufgaben des Zugbegleiters. In diesem Fall ist er also einem Supermarktmitarbeiter gleichzustellen, der einen Kunden dabei erwischt, dass ernach dem Durchschreiten des Kassenbereiches nicht bezahlte Ware mit sich führt.

Für den Fahrgast der 1. Klasse hat die Zeitung ja einen Warenwert von 0,00 Euro (im Preis enthalten), für den 2. Klasse Fahrgast gilt der gebundene nicht rabattfähige Zeitungspreis.

Deshalb sehe ich das anders als Du. Es ist also eher eine Belobigung bzw. Prämie für das Engagement auszusprechen oder was immer als positive Motivationsmaßnahme bei der Bahn üblich wäre.

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