Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen? (Allgemeines Forum)

ThomasK, Donnerstag, 31.12.2015, 13:01 (vor 3749 Tagen) @ EC 178

Die Deutsche Bahn hat sich öffentlich für das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters entschuldigt.

Zwar gilt der Sparpreis nicht im RE, aber die Deutsche Bahn erkennt an, dass der Rausschmiss des Fahrgastes illegal war.

Wie ich schon geschrieben habe, besteht die Dienstanweisung darin, dass der Fahrgast der 2. Klasse den ganz normalen Zeitungspreis zu bezahlen hat, wenn er die Zeitung kaufen will.

Der Zugbegleiter hätte also vom Fahrgast den Zeitungspreis verlangen müssen und somit gemäß der Dienstanweisung handeln müssen. Mit seinem Fehlverhalten hat der Zugbegleiter das Ansehen seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschädigt. Dies gibt üblicherweise einen Eintrag.


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