Halte ich nicht für stichhaltig! (Allgemeines Forum)

ThomasK, Donnerstag, 31.12.2015, 13:09 (vor 3749 Tagen) @ GUM
bearbeitet von ThomasK, Donnerstag, 31.12.2015, 13:10

Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.

Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.

Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.

Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.


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