Übertriebenes Verständnis geht weiter..... (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 31.12.2015, 13:28 (vor 3752 Tagen) @ ThomasK
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 31.12.2015, 13:32

Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.

Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.

Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter mehrfach korrekt gehandelt.

Er hat ja lt. Bericht bei welt.de die Polizei hinzugezogen:
"Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum "Fall für die Polizei" gemacht werden könne, hatte der Bahnmitarbeiter dann Erfolg."

Er wies den Fahrgast darauf hin, dass er dann Anzeige bei der Polizei erstatten wird. "Fall für die Polizei" ist halt eine umgangssprachliche Formulierung des Vorganges, dass eine 2er/4er-Streife den Beschuldigten dann am nächsten Bahnhof in Empfang nimmt.
Und dort die Personalien festgestellt werden und der Staatsanwalt dann entscheidet wie es weitergeht.

Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.

Dies bedeutet: Selbst der Aufenthalt dort war nicht gestattet.

Mein Rat an den Lehrer wäre also gewesen: Über den Rauswurf froh sein und das nächste Mal sich rechtstreu verhalten.

Nehme doch einfach noch mal das Ladenbeispiel als Vergleichsszenario: Im Ausgangsbereich hinter der letzten Kasse spricht der Ladendetektiv oder Kassierer den Kunden an, ob er (bleiben wir bei der Tafel Schokolade in ähnlichem Wert) einen Kassenzettel hat oder ob er die Ware geklaut hat.

Dieser sagt dann: "Ich bringe die Ware zurück". Wo bitte bleibt dann der Präventionscharakter??

Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.

N24.de berichtet ja ganz deutlich wo er die Zeitung her hatte: "Auf dem Weg zurück zu seinem Platz bediente er sich an einem Zeitungsständer mit vermeintlichen Freiexemplaren."

Übrigens hat der Schaffner den Fahrgast nicht "rausgeworfen", sondern der Lehrer ist freiwillig ausgestiegen. Von einem Handgemenge wird nicht berichtet.

Ich würde dies bei einem ausländischen Touristen anders sehen, der das erste Mal Bahn fährt. Hier aber liegt gezieltes Erschleichen mehrerer Leistungen der 1. Klasse vor.

Ich hoffe dass der Teamleiter und Zub nicht einknicken. Eine glaubwürdige Zeugin steht ja zur Verfügung.

Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.

sh. oben.

Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.

Noch einmal: Es wurde niemand "hinausgeworfen" - also keine Hand an den Fahrgast angelegt. Er wurde aufgefordert den Zug zu verlassen.

In den AGB steht: "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden."

Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus. Anders hätte ich dies bei eisigen temperaturen mitten in der Nacht mit mehreren Stunden Aufenthalt gesehen. Aber Augsburg-München its ja aufgrund des dichten Taktes fast schon S-Bahn-Bereich.

Ich plädiere also weiterhin für Null Toleranz, auch wenn es nur Kleindiebstähle sind.

Heute die Zeitung, morgen die teure Zeitschrift und dann ein ganzes Taschenbuch lautet oft der Einstieg in Ladendiebstähle.

Hier liegt ja eine Kombination aus Leistungserschleichung und Ladendiebstahl vor. Wenn ein einziges defektes WC zu einem kostenlosen Klassenwechsel berechtigt, dann gute Nacht.

Es zeigt auch wieder eine unglaubliche Anspruchshaltung und eine Dreistheit mit dieser Geschichte auch noch selbst in die Presse zu gehen.

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