FGR: Entschädigung. b. Forts d. Reise zu späterem Zeitpunkt? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Freitag, 04.12.2015, 09:55 (vor 3755 Tagen) @ michael_seelze

Daher war es in Nummer 9.1.1 BB PV nicht mehr notwendig, explizit die Nutzung einer tieferwertigen Produktklasse zu erlauben.


Die gesetzlichen Fahrgastrechte sehen bei Fernverkehrsfahrkarten erst ab 60 Minuten die Nutzung von Alternativen vor, beschränken diese jedoch auf vergleichbare Beförderungsbedingungen.

Ganz Recht.

Ein "Zwang" die Reise unter nicht vergleichbaren Beförderungsbedingungen fortzusetzen wäre m.e. jedoch als Einschränkung der gesetzlichen Fahrgastrechte zu betrachten.
Dem Verkehrsunternehmen steht es deshalb zwar frei, diese Alternative anzubieten. Wenn diese allerdings nicht genutzt wird und der Kunde auf vergleichbare Beförderungsbedingungen besteht ist auch entsprechend die Verspätungsentschädigung zu gewähren.

Nun bleibt nur die Frage: Sind ICE und RE vergleichbare Beförderungsbedingungen?
RE und ICE sind es zumindest laut DB nicht. Warum es dann umgekehrt vergleichbar sein soll erschließt sich für mich nicht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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