Erstattung bei falscher Kaufentscheidung (RE zum ICE-Preis)? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Mittwoch, 02.12.2015, 20:26 (vor 3757 Tagen) @ TD

Das ist dann wohl einer dieser Fälle von "möchte ich Geld oder möglichst früh ankommen?".

Verspätung muss man immer kalkulieren. Hätte man sich für das Länderticket entschieden und wäre dann was passiert, hätte man keinen ICE nehmen können und bei Verspätung gäbe es auch kein Geld (Stichwort stark ermäßigte Fahrkarte).

Beim Sparpreis hätte man wohl in Basel auf den nächsten ICE warten können und dann entsprechend ab 59/60 Minuten Verspätung FGR geltend machen können.

Wie schon jemand schrieb gibt es höchstens Kulanzgutscheine, aber eher keine für die 49 Minuten Verspätung.
Will man in so einem Fall Kulanzgutscheine, müsste man eher glaubhaft machen, dass die Komforteinbußen einen erheblichen Nachteil dargestellt haben, nicht die Verspätung. Das kann manchmal gegeben sein, wenn der ersatzweise und zwangsweise genommene (oder bereitgestellte) Zug keine 1.Klasse oder keine Klimaanlage hatte oder man genau in dem ICE etwas essen wollte, man spezielle Sitze reserviert hatte, die im anderen Zug nicht da waren (z.B. Vierer mit Tisch) oder sowas.

Der Profi bucht übrigens den günstigsten Sparpreis, bei der die wahrscheinlichste Verspätung die Nutzung von schnelleren/teureren Zügen zur Folge hat. Sowas gab es in diesem Fall wohl leider nicht. Den verpassten Anschluss hätte man aber (zumindest als Profi) mit in den höheren Preis einkalkulieren müssen.


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