Erstattung bei falscher Kaufentscheidung (RE zum ICE-Preis)? (Fahrkarten und Angebote)

TD, Mittwoch, 02.12.2015, 19:29 (vor 3879 Tagen)

Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Zwei Personen möchten von Allensbach (Bodensee) nach Freiburg fahren. Zu der gewünschten Uhrzeit gibt es zwei Fahrkartenangebote zur Auswahl:

Der Reiseverlauf ist bis Basel identisch, zwischen Basel und Freiburg gibt es dann abweichend RE oder ICE. Aufgrund der kürzeren Reisedauer entscheiden sich die Reisenden für den Sparpreis. Auf der Hochrheinbahn sammelt der IRE jedoch so viel Verspätung, dass der Anschluss in Basel Bad nicht erreicht wird. Die Reisenden nutzen nun den RE nach Freiburg und kommen somit zur Reisedauer des Ba-Wü-Tickets aber dem Preis eines ICE-Sparpreises in Freiburg an. Die Verspätung in Freiburg beträgt „nur“ 49 Minuten, so dass es sich nicht um einen Fahrgastrechte-Fall handelt. Dennoch ärgert sich der Fahrgast, weil er völlig unnötig und ohne Gegenleistung 14,50 € zu viel ausgegeben hat.
Eine Bitte um Erstattung über das Online-Kontaktformular an den Comfort-Service wird nach 3 Wochen von RAN Baden-Württemberg mit einem völlig unpassenden Textbaustein „Die Fahrgastrechte regeln die Entschädigung von Bahnkunden bei Zugverspätungen. Alle Informationen und das Fahrgastrechte-Formular erhalten Sie bei...“ beantwortet.

Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall? Besteht Hoffnung, die „Produktdifferenz“ doch noch zu bekommen oder zumindest eine Entschädigung auf dem Kulanzwege? Oder soll ich es besser bleiben lassen und meine Zeit für sinnvollere Dinge als die Kommunikation mit einem Textbaustein-Generator nutzen und das als persönliches Pech bei der Fahrkartenwahl verbuchen?

Vielen Dank und viele Grüße

Tobias

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[image] "Fensterplatz, bitte." - Meine Bahnreiseberichte.de.| instagram.com/fensterplatz.bitte/


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