FGR: Entschädigung. b. Forts d. Reise zu späterem Zeitpunkt? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 03.12.2015, 11:35 (vor 3757 Tagen) @ agw

Beim Sparpreis hätte man wohl in Basel auf den nächsten ICE warten können und dann entsprechend ab 59/60 Minuten Verspätung FGR geltend machen können.

Da dürfte man i.d.R., so meine Erfahrung mit dem SC FGR, keine Fahrpreisentschädigung erhalten, weil man die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nach eigener Wahl fortgesetzt hat und erst dadurch die Verspätung am Zielort mind. 60 Minuten [oder mind. 120 Minuten] beträgt.


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