OT: FGR: Beförderungsausschluss (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Dienstag, 10.11.2015, 18:44 (vor 3866 Tagen) @ agw

Dies ist in §8 EVO umgesetzt:

(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

Wenn der Zustieg nun zu einer eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes geführt hätte, wäre der Ausschluss von der Beförderung zulässig.


Anscheinend war es ja genau andersrum. Es kam ja nur zu einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes, weil der Zustieg NICHT zugesichert wurde? :-)

Sagt wer?


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